Rechtsanwältin
Ines-Maria Pfeiffer
An der Worth 24
30966 Hemmingen OT Arnum
Tel. 05101 5852-18
Fax 05101 5852-17
ra-kanzlei-pfeiffer@htp-tel.de

      

Willkommen in der Kanzlei für Hunderecht

Meine Kanzlei hat sich bundesweit einen Namen im Bereich Hunderecht gemacht, auf welches ich mich spezialisiert habe. Im Umgang mit den Rechtsnormen der Hundegesetze der Bundesländer, insbesondere Niedersachsens, bin ich bestens vertraut und stehe Mandanten bei sämtlichen hunderechtlichen Fragen zur Verfügung.

Bearbeitet werden ausschliesslich Mandate, in denen es z. B. um die Frage einer Gefährlichkeitsfeststellung Ihres Hundes, um Auflagen für diesen oder ähnliche Fälle geht, aufgrund derer staatliche Stellen an Sie heran getreten sind. Zudem begleite ich Sie im Falle einer Gefährlichkeitsfeststellung Ihres Hundes zur Haltererlaubnis und stehe Ihnen dabei in allen Fragen zur Seite.

Wenn Ihr Hund einen Menschen gebissen haben soll, verteidige ich Sie auch im Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Körperverletzung etc..

Meine Kanzlei steht im Rahmen ihres Spezialgebietes bei sämtlichen Problemen im Umgang mit dem Staat bzw. mit den Behörden und Ämtern zur Verfügung. Ich befasse mich mit der Rechtmäßigkeit erlassener Verwaltungsakte und erhebe, falls nötig, im Mandantenauftrag Klage.

Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie mich bereits im Anhörungsverfahren vor der Behörde oder Polizei mandatieren. Sie sollten dann selbst keine Angaben machen und erst mit der Kanzlei Rücksprache halten.

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens in Sachen Hunderecht ist es mir leider nicht mehr möglich, andere Mandate (z. B nach dem Tierschutzgesetz oder aufgrund von Tierschutz- oder Kaufverträgen) zu übernehmen.



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